Lehre
Re:Law eignet sich ausgezeichnet als Lehrmethode für Studierende der Rechtswissenschaft und für Studierende anderer Fächer, die sich mit Recht befassen wollen; es vermittelt die Erfahrung interdisziplinären Austauschs.
Re:law ist ein partizipatives Lehrformat, denn es übergibt den Studierenden die Verantwortung dafür, sich im Team mit Recht und Rechtskritik produktiv auseinanderzusetzen.
Didaktisch ist Re:Law sowohl herausfordernd als auch ermächtigend. Studierende setzen sich vertieft mit Gerichtsentscheidungen oder anderen Rechtstexten auseinander und schreiben diese dann selbst um. Das Motto ist also Rekonstruktion statt (nur) Kritik. Der Fokus sind juristische Praktiken, aber auch Macht, gesellschaftliche Verhältnissen und extra-juridisches Wissen.
Lehrformate
Re:Law kann in unterschiedlichen Lehr- und Arbeitsformaten eingesetzt werden.
An der Humboldt Universität Berlin ist Re:Law mehrfach erfolgreich erprobt worden: in Seminaren, Clinics, als Anschauungsbeispiel in Vorlesungen, als Gegenstand von Hausarbeiten und für die Examensvorbereitung.
Leitfragen
Die Leitfragen sind das methodische Rüstzeug für das Umschreiben von Gerichtsentscheidungen und Rechtstexten. Sie ermöglichen eine reflektierte Analyse der Ausgangstexte, aber auch des Umschreibeprozesses und des Endproduktes.
Die Leitfragen sind über die Seminare hinweg entwickelt worden und als Anregung zu verstehen. Ideen zur Verbesserung oder zu Varianten – für unterschiedliche Rechtstexte – sind herzlich willkommen!
FAQ zu ReLaw in der Lehre
Wie habt ihr Re:Law als Lehrmethode in euren Seminaren eingesetzt?
In unseren Re:Law Seminaren haben wir die Methode Re:Law und das praktische ReWriting von Gerichtsentscheidungen und Rechtstexten in den Mittelpunkt gestellt. Es ging nicht um bestimmte Rechtsgebiete oder Themen, sondern um die Auseinandersetzung mit Recht und rechtlichen Entscheidungspraktiken, insbesondere das Urteilen. Sie beleuchten gesellschaftliche Machtverhältnisse und deren Verschränkungen mit dem Recht.
Es gab je zwei Teile: Ein Teil war ein intensiver Crashkurs in kritischer sowie interdisziplinärer Rechtswissenschaft. Dabei werden von feministischer und queerer Rechtskritik über dekoloniale und postkoloniale Perspektiven bis hin zu materialistischer Rechtskritik verschiedene Ansätze der Kritik behandelt. Neben Texten gibt es Inputs von Forschenden aus anderen Disziplinen, etwa zur Rechtsanthropologie, der Affekttheorie, den Literaturwissenschaften, Law as Literature oder der Rhetorik. Der andere Teil ist das praktische ReWriting einer Gerichtentscheidung in einer Gruppe, nach Möglichkeit interdisziplinär zusammengesetzt. Dabei konnten Texte erstellt werden, aber auch andere Formen der Präsentation wie ein Podcast entstehen.
Kann ich Re:Law auch außerhalb von Seminaren in der Lehre einsetzen?
Die Einsatzmöglichkeiten von Re:Law sind sehr vielfältig. Es sind nicht nur Seminare, sondern auch Vorlesungen, Workshops und Clinic-Einheiten denkbar. Wir haben das an der HU Berlin bereits erfolgreich erprobt (dazu Lehrformate).
Die Methode Re:Law kann eingesetzt werden, um die kritische Auseinandersetzung mit dem Recht und dem gerichtlichen Entscheidungsprozess allgemein zu illustrieren. So kann Re:Law Gegenstand von Ringvorlesungen sein (so Maria Wersig und unsere Einheiten in den Gender Studies), als Schlüsselqualifikation angeboten werden (Pia Lange und Sommer 2026), oder im Selbststudium zum differenzierten Verständnis von Rechtstexten beitragen.
Die Methode eignet sich insbesondere für Lehre, die auf kritische Kompetenzen der Studierenden zielt, wie in Sozial- oder Kulturwissenschaften, in Clinics und Angeboten zu Schlüsselqualifikationen. Dabei kann die Form des Produkts durchaus freier gestaltet werden, muss also kein Text sein.
Re:Law kann in Vorlesungen oder Seminaren eingesetzt werden, die einen anderen thematischen Schwerpunkt haben. So können vorhandene ReWritings zu einem Thema diskutiert werden oder ein ReWriting aus Sicht der lehrenden Person oder von Studierenden vorgestellt werden oder zur Diskussion über den ursprünglichen Rechtstext verwendet werden.
ReWritings eignen sich als interaktive Lehrmethode in Workshops, Seminaren oder Kolloquien, zum Beispiel als Übung oder als Präsentationsformat. So kann die Befassung mit aktueller Rechtsprechung z.B. des EGMR auch praktische ReWritings von EGMR-Rechtsprechung beinhalten oder vorhandene ReWritings analysiert werden. (Verweis Intersectional ReWrites ⇒ Projekteseite).
Sollen Teilnehmende selbst ein ReWriting von Gerichtsentscheidungen oder Rechtstexten erstellen, ist dies sehr aufwendig. Hier kann die Beschränkung auf ausgesuchte Abschnitte bzw. Randnummern hilfreich sein.
Muss ich selbst ReWritings gemacht haben, bevor ich das in die Lehre einbaue?
Das hilft, ist aber nicht zwingend. Es gibt bereits zahlreiche Veröffentlichungen, die eine Einarbeitung ermöglichen (dazu Projekte). Re:Law in der Lehre einzusetzen, kann auch eine gemeinsame Erfahrung forschenden Lehrens sein. Die Materialien, die wir unter Lehrformate zusammengestellt haben, sollen bei der Vorbereitung einer Lehrveranstaltung helfen.
Seid ihr die ersten, die ReWriting in der Lehre einsetzen und wo kann ich mich noch informieren?
Nein, ReWriting vor allem von Gerichtsentscheidungen wird in vielen Ländern schon lange erfolgreich in der Lehre eingesetzt. Unter Projekte könnt ihr verschiedene ReWriting Projekte sehen; einige haben auch Lehrmaterialien entworfen, die online zugänglich sind.
Eine Liste mit englischsprachigen Materialien zu Projekten findet sich im Critical Judgments Project. Das Scottish Feminist Judgments Project stellt eine Begleitung durch den eigenen ReWriting-Prozess zur Verfügung.
Es gibt mehrere aufgezeichnete Formate. Dazu gehört
- vom Projekt Reimagining judging in international criminal courts der Workshop zu Feminist ReWritings
- der Vortrag zu African Judgments aus feministischer Perspektive
- der Podcast vom Feminist Judgments Project Brazil
Das Indian Feminist Judgments Project hat ihr Workshop-Konzept inklusive Literaturliste bereitgestellt.
Es gibt ReWritings in Lehrbüchern, um verschiedene kritische Perspektiven in der Rechtswissenschaft zu demonstrieren (Re-reading Monis v The Queen).
Was sind nach eurer Erfahrung die Vorteile von Re:Law als Lehrmethode?
Wir haben erlebt, wie gut sich Re:Law für die Lehre eignet und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Zu den Vorteilen gehört:
- Re:Law stößt eine vertiefte, produktive und kritische Auseinandersetzung mit dem Recht an.
- Re:Law sensibilisiert Studierende für gerichtliches Entscheiden, das im Studium sonst kaum vorkommt. Wichtig ist das, weil Studierende ständig mit Gerichtsentscheidungen arbeiten, aber wenig über die Entstehung wissen – das lernen sie hier.
- Re:Law eignet sich für die Examensvorbereitung, denn das Umschreiben von Gerichtsentscheidungen und anderen Rechtstexten verlangt von Studierenden, sich mit juristischen Logiken, der Dogmatik, juristischem Formulieren und juristischem Argumentieren sehr genau auseinanderzusetzen – und es dann selbst zu machen.
- Re:Law macht kritische Rechtswissenschaft greifbar und ermöglicht Studierenden einen aktiven und produktiven Umgang mit Rechtskritik.
- Studierende können nicht bei der Kritik an Gerichtsentscheidungen stehen bleiben, sondern müssen und dürfen es selbst „besser“ machen.
- Re:Law regt zu differenzierter Rechtskritik an, da Studierende mit dem ReWriting in der Situation sind, selbst zu schreiben, sich also auch mit Konsens und Dissens und mit den Herausforderungen auseinandersetzen, trotz der eigenen Positionalität verbindlich über und für andere zu entscheiden und um Zustimmung für die eigene Entscheidung zu werben. Idealerweise weckt das nicht nur mehr Verständnis, sondern auch Empathie.
- Re:Law ist eine sehr partizipative Unterrichtsform, die aktive Beteiligung und Gruppenfähigkeit fördert.
Studierende lernen durch Re:Law interdisziplinäres Arbeiten und erfahren den Mehrwert von Interdisziplinarität in der Auseinandersetzung mit Recht.
Ist es sehr aufwendig, Re:Law in der Lehre einzusetzen?
Das kommt darauf an. Zur Vorbereitung gehört die eigene aufmerksame Lektüre der Gerichtsentscheidungen und Rechtstexte sowie der studentischen ReWritings. Je nach Themen kann dazu die Befassung mit unbekannten Rechtsgebieten gehören; dem lässt sich mit der Fallauswahl begegnen. Sonst bietet es sich an, Gäste aus der Rechtspraxis einzuladen.
Es hat sich sehr bewährt, als lehrende Person(en) zumindest ein ReWriting selbst vorzunehmen und als Beispiel zu präsentieren. So wird auch klar, wo Herausforderungen für die Studierenden liegen.
Der Vorbereitungsaufwand kann sehr gut von den Lehrenden selbst gesteuert werden.
Habt ihr Empfehlungen dafür, wie Studierende beim ReWriting in einem Seminar sinnvoll anzuleiten sind?
Aufgrund unserer Erfahrungen können wir einige Empfehlungen aussprechen:
- Die Fälle bereits am Anfang an die Studierenden verteilen und Studierende so früh wie möglich Gruppen zu „ihren“ Fällen bilden lassen.
- Die Gruppen sollten dieselbe Größe haben (3 – 5 Personen sind ideal) und möglichst interdisziplinär besetzt sein (wenn Studierende aus verschiedenen Fächern teilnehmen).
- Die Fälle sollten über das ganze Semester mitlaufen.
- Studierende müssen nicht nur die Seminartexte lesen und vorbereiten, sondern auch in ihrer Gruppe den ReWriting Prozess gestalten.
- Beim ReWriting dienen die Leitfragen zur Orientierung der Arbeit in Eigenregie; das Seminar ermöglicht es, abzufragen, wo die Studierenden im Prozess sind, was unklar ist, welche Informationen sie noch benötigen oder worüber sie in der Gruppe besonders lebhaft diskutieren.
- Die umzuschreibenden Gerichtsentscheidungen oder andere Rechtstexte sollten nicht zu umfangreich sein (20 – 30 Seiten sind ideal); falls sie länger sind, sollte mit den Studierenden entschieden werden, auf welche Passagen sie sich konzentrieren können.
- Für das praktische ReWriting raten wir, die Leitfragen sukzessive im Seminar zu bearbeiten und immer wieder den Stand der Arbeit in den Gruppen abzufragen und zu diskutieren.
- Wir haben den Studierenden keine ReWritings aus vergangenen Semestern oder aus anderen Quellen an die Hand gegeben, um ihre eigene Ausgestaltung des ReWritings nicht zu beeinflussen, sondern Kreativität zu ermöglichen. Obwohl es viele englischsprachige (auch open access) Publikationen von ReWritings gibt, hatten wir den Eindruck, dass Studierende nicht selbständig danach gesucht haben.
- Es kann sinnvoll sein, die Studierenden probeweise für einen Absatz bzw. eine Randnummer (der eigenen oder anderer Texte) ein ReWriting zu Beginn des Seminares vornehmen zu lassen.
- Eine Sitzung vor den Abschlusspräsentationen kann sinnvoll sein, um letzte Fragen und Unsicherheiten zu klären.
- Abschlusseinheiten mit (maximal) 45 Minuten Präsentation und dann (maximal) 45 Minuten Diskussion haben sich bewährt.
Gibt es besonders gelungene Formen des ReWritings und woran erkenne ich diese?
Wichtig ist, dass ReWritings sehr vielfältig sein können und auch sein sollen, teils sehr nah an der ursprünglichen Gerichtsentscheidung, teils aber auch ganz anders. So haben Studierende durch das ReWriting inspirierte Gedichte zu der Gerichtsentscheidung verfasst oder präsentierten ihre ReWritings als Podcastfolge, Theaterstück oder nutzten interaktive Elemente mit den anderen Seminarteilnehmenden in der Präsentation. Manche Gruppen schrieben die ganze Gerichtsentscheidung um, andere nur ausgewählte Randnummern. Auch der ReWriting Stil kann sehr unterschiedlich ausfallen, ohne dass damit per se Qualitätsunterschiede verbunden sind.
Qualitätsunterschiede der ReWritings haben sich eher entlang folgender Kriterien gezeigt: Haben Studierende eigene Recherchen angestellt und umfassend Quellen in der umgeschriebenen Entscheidung zitiert? Ist das ReWriting sprachlich gelungen? Finden sich im ReWriting Widersprüche oder ist es in sich logisch, also widerspruchsfrei?
Was waren die Rückmeldungen der Studierenden zu euren Seminaren?
Überwiegend war das Feedback sehr positiv. Das Seminar wurde wohl auch aufgrund der partizipativen Gestaltung und der intensiven eigenen Transferleistungen als Lieblingsseminar des (bisherigen) Studiums bezeichnet. Die Textauswahl wurde als besonders und interessant evaluiert. Die Gespräche in der Gruppe waren ein zentraler und bedeutender Prozess des ReWritings, insbesondere als Ort der interdisziplinären Auseinandersetzung. Die Ermächtigung zur eigenständigen Entscheidung über das ReWriting wurde als interaktiv und ermächtigend wahrgenommen. Studierende schätzten es, dass wir Gastforschende aus anderen Disziplinen eingeladen haben.
Allerdings wurde das ReWriting auch als sehr herausfordernd empfunden. Das eigene Schreiben von Gerichtsentscheidungen, das „Selbermachen“ mit dem Anspruch, es „besser zu machen“, sei schwierig, auch wenn die Studierenden gerade darin den Mehrwert des Seminars sahen. Vereinzelt gab es den Wunsch, neben den Theorietexten noch mehr Handreichungen zum praktischen ReWriting zu erhalten. Das Format Blockseminar war voraussetzungsvoll; ein über das Semester laufende Seminar ermöglicht es, Studierenden besser zu unterstützen.
Die theoretischen Texte wurden geschätzt, wobei der Umfang für Studierende der Rechtswissenschaft eher hoch war, für Studierende aus Sozial- und Geisteswissenschaften eher üblich.
Welche Themen kamen in den Diskussionen der Studierenden besonders häufig auf?
Die Studierenden haben sich in unseren Seminaren und Workshops wiederholt mit den Themen Objektivität, Neutralität und Positionalität auseinandergesetzt: Was oder wer ist „der objektive Dritte“? Sind Richter:innen neutral und objektiv? Wie mit der eigenen Positionalität umgehen, wenn man Gerichtsentscheidungen oder andere Rechtstexte umschreibt?
Eine weitere, viel diskutierte Thematik war das Wissen im Gericht und die Deutungshoheit der Justiz über gesellschaftliche Verhältnisse und Tatsachen.
Beim praktischen ReWriting haben sich Studierende je nach Gerichtsentscheidung mit sehr unterschiedlichen Fragen befasst, aber setzten sich alle mit ähnlichen strategischen Fragen auseinander: Wie nah sollen wir am ursprünglichen Text bleiben und die juristische Form übernehmen? Sollten wir Gerichtsentscheidungen radikal anders denken und müssen wir sie daher ganz anders und neu schreiben? Wie finden wir mit unseren ReWritings Gehör und wen wollen wir eigentlich erreichen?
Ist der Re:Law Ansatz auch außerhalb der universitären Ausbildung praktikabel?
Ja. Auch wenn die meisten ReWriting Projekte universitär angebunden arbeiten, sind meist viele Personen aus der Praxis und dem Aktivismus involviert. Außerdem wird das ReWriting in der Fortbildung der Justiz eingesetzt. Es findet auch Einzug in Theaterworkshops und Performances.
Mehr Informationen zu ReWriting Projekten weltweit findet ihr unter Projekte.
